Beitrags- und Gebührensätze
Abwasserbeitrag
- Der Abwasserbeitrag wird erhoben sobald der Anschluss an die öffentliche
zentrale Abwasseranlage betriebsfertig hergestellt ist und dem
Grundstückseigentümer zur Verfügung steht. Der Beitrag ist eine einmalig
fällig werdende Gebühr und wird u.a. nach der Größe des Grundstücks
berechnet. (siehe Entwässerungsabgabensatzung EAS) - Für genaue Angaben steht Ihnen Herr Ellerbrock unter der Telefonnummer
04142/818830 oder per Mail zur Verfügung.
Abwassergebühr
- Die Abwassergebühr wird vom Trinkwasserverband Stader Land (TWV)
erhoben. Erhebungsgrundlage ist der Verbrauch an Frischwasser. Die
Abwassergebühr ist eine monatlich zu zahlende Gebühr. Zur Zeit beträgt
die Abwassergebühr 2,50 €/m³ abgeleitetem Abwasser.
Fäkalschlammgebühr / Abwasserabgabe
- Die Fäkalschlammgebühr wird bei Entlschlammung der Kleinkläranlage fällig
und beträgt zur Zeit 42,50 € je cbm entnommenen Fäkalschlamms. - Für Kleinkläranlagen die den neuesten Regeln der Technik entsprechen
und regelmäßig gewartet werden, kann der Grundstückseigentümer von der
Abwasserabgabe befreit werden. Sollte eine Kleinkläranlage betrieben
werden, die nicht den neuesten Regeln der Technik entspricht und nicht
regelmäßig gewartet wird, wird eine Abwasserabgabe in Höhe von
0,429 €/m³ Frischwasser fällig.
Nachträgliche Herstellung eines Grundstücksanschlusses
- Für die nachträgliche Herstellung eines Grundstücksanschlusses, d.h. z.B.
für eine Lückenbebauung oder in einem Teil des Verbandsgebietes, in dem
die zentrale öffentliche Abwasserentsorgung nicht im Investitionsplan
enthalten ist, fallen Kosten an. Diese werden vom AZV in Auftrag gegeben
und vorgeleistet, aber vom Grundstückseigentümer erstattet. Die
Ermittlung dieser Kosten hängt von vielen Faktoren ab, so dass hier eine
allgemeine Aussage nicht getroffen werden kann. Für Fragen hierzu steht
Ihnen Herr Kornitzki unter der Telefonnummer 04142/818861 oder per Email zur Verfügung.
Genehmigungsgebühr
- Um an die öffentliche zentrale Abwasseranlage anschließen zu können, ist
ein Antrag zu stellen. Aufgrund des Antrags wird eine Genehmigung
erteilt. (siehe Abwasserbeseitigungssatzung ABS)
Die Genehmigungsgebühr beträgt einmalig 77,-- €. - Für eine Einleitgenehmigung (Abscheider) wird eine Gebühr in Höhe von 100,-- € fällig.