Beitrags- und Gebührensätze
Abwasserbeitrag
- Der Abwasserbeitrag wird erhoben sobald der Anschluss an die öffentliche
zentrale Abwasseranlage betriebsfertig hergestellt ist und dem
Grundstückseigentümer zur Verfügung steht. Der Beitrag ist eine einmalig
fällig werdende Gebühr und wird u.a. nach der Größe des Grundstücks
berechnet. (siehe Entwässerungsabgabensatzung EAS) - Für genaue Angaben steht Ihnen Herr Ellerbrock unter der Telefonnummer
04142/818830 oder per Mail zur Verfügung.
Schmutzwassergebühr
- Die Abwassergebühr wird vom Trinkwasserverband Stader Land (TWV)
erhoben. Erhebungsgrundlage ist der Verbrauch an Frischwasser. Die
Abwassergebühr ist eine monatlich zu zahlende Gebühr. Zur Zeit beträgt
die Abwassergebühr 2,76 €/m³ abgeleitetem Abwasser.
Nachträgliche Herstellung eines Grundstücksanschlusses
- Für die nachträgliche Herstellung eines Grundstücksanschlusses, d.h. z.B.
für eine Lückenbebauung oder in einem Teil des Verbandsgebietes, in dem
die zentrale öffentliche Abwasserentsorgung nicht im Investitionsplan
enthalten ist, fallen Kosten an. Diese werden vom AZV in Auftrag gegeben
und vorgeleistet, aber vom Grundstückseigentümer erstattet. Die
Ermittlung dieser Kosten hängt von vielen Faktoren ab, so dass hier eine
allgemeine Aussage nicht getroffen werden kann. Für Fragen hierzu steht
Ihnen Herr Kornitzki unter der Telefonnummer 04142/818861 oder per Email zur Verfügung.
Genehmigungsgebühr
- Um an die öffentliche zentrale Abwasseranlage anschließen zu können, ist
ein Antrag zu stellen. Aufgrund des Antrags wird eine Genehmigung
erteilt. (siehe Abwasserbeseitigungssatzung ABS)
Die Genehmigungsgebühr beträgt einmalig 77,-- €. - Für eine Einleitgenehmigung (Abscheider) wird eine Gebühr in Höhe von 100,-- € fällig.
Niederschlagswassergebühr für das Gebiet der SG Lühe
- Die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung für die SG Lühe wird zum 01.01.2023 auf 0,48 €/m² versiegelter und abflusswirksamer Fläche festgesetzt. Erste Mitteilungen über zu zahlende Abschläge sind für 2023 geplant.
Fäkalschlammgebühr / Abflusslose Sammelgruben / Abwasserabgabe
- Die Grundgebühr für die Abfuhr von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen beträgt 90,00 € für jede vorgenommene Entsorgung. Die Zusatzgebühr beträgt 59,00 € für jeden entsorgten Kubikmeter Fäkalschlamm.
- Die Grundgebühr für die Abfuhr von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben beträgt 90,00 € für jede vorgenommene Entsorgung. Die Zusatzgebühr beträgt 56,00 € für jeden entsorgten Kubikmeter Abwasser.
- Kann aus Gründen, die der Grundstückseigentümer zu vertreten hat, eine Kleinkläranlage oder eine abflusslose Sammelgrube trotz vorheriger satzungsgemäßer Benachrichtigung nicht entsorgt werden, wird für jeden vergeblichen Abholversuch eine Gebühr von 178,50 € erhoben.
- Für Abfuhren einer Kleinkläranlage oder abflusslosen Sammelgrube in Not- oder Dringlichkeitsfällen, wie z. B. Sonn- und Feiertage, wird eine zusätzliche Gebühr von 59,50 € erhoben.
- Auf die Abwassergebühr wird bei einer Saugschlauchlänge von mehr als 50 m ein Zuschlag von 95,20 € pro Einsatz erhoben.
- Abwasserabgabe Die Abwasserabgabe beträgt 0,429 € je cbm Schmutzwasser.